Inhaltsverzeichnis:
Forderungen zum 31.12. vor Wertberichtigungen  
Wertberichtigungen zum 31.12.
– Einzelwertberichtigung
– Pauschalwertberichtigung
Bewertung von Forderungen
 
Konten EWB und PWB
Symbole:
 >>>> =  Bilderkarussell
 Δ         = Differenz
Abkürzungsverzeichnis:
 EWB = Einzelwertberichtigung
 EWFO = Einwandfreie Forderung
 PWB = Pauschal-WB
 USt = Umsatzsteuer
 WB = Wertberichtigung
 ZWFO = Zweifelhafte Forderung
  Unter Einzelwertberichtigung versteht man die Wertberichtigung einer zweifelhaften Forderungen (ZWFO) netto.

In Höhe des geschätzten Ausfalls an ZWFO netto muss nach den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften eine Wertberichtigung vorgenommen werden. 
Jede einzelne ZWFO netto wird mit ihrer jeweiligen geschätzten Ausfallquote wertberichtigt. Bei der Wertberichtigung von ZWFO netto spricht man deshalb auch von Einzelwertberichtigung (EWB).
Die Höhe der Einzelwertberichtigung (geschätzter Ausfall an zweifelhaften Forderungen netto) errechnet sich wie folgt:


Bei der PerKol Sportgeräte AG liegen zum 31.12.01 zwei zweifelhafte Forderungen vor:

In Höhe des geschätzten Ausfalls an ZWFO netto muss nach den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften eine Einzelwertberichtigung vorgenommen werden.
>>>> Einzelwertberichtigung:
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