Inhaltsverzeichnis
Grundlagen Jahresabschluss
Kapitalerhöhung
Ergebnisverwendung
– Einstellung in die Gewinnrücklagen
– Dividendenausschüttung
Eigenkapitalpositionen
Symbole:
>>>> = scrollen
Δ = Differenz
Abkürzungsverzeichnis:
AG = Aktiengesellschaft
AktG = Aktiengesetz
EK = Eigenkapital
FK = Fremdkapital
GK = Grundkapital
GRL = Gewinnrücklagen
GuV = Gewinn- und Verlustrechnung
GV = Gewinnvortrag
JA = Jahresabschluss
JÜ = Jahresüberschuss
KRL = Kapitalrücklagen
VV = Verlustvortrag
Ergebnisverwendungsrechnung
![Theorie-logo](https://bwr-to-do.de/wp-content/uploads/AA7634E4-FC63-482F-B43A-33953D5A5B36-e1520104415457.png)
Bei Aktiengesellschaften ist die Gewinn- und Verlustrechnung zum Geschäftsjahresende um die Ergebnisverwendungsrechnung nach § 158 AktG zu erweitern.
Die Ergebnisverwendungsrechnung vollzieht sich in 3 Phasen:
- vor Ergebnisverwendung
- nach teilweiser Ergebnisverwendung
- nachvollständiger Ergebnisverwendung
– Phase1: vor Ergebnisverwendung
In Phase 1 wird das Ergebnis der PerKol Sport online AG für ein Geschäftsjahr festgestellt. Das Ergebnis einer Aktiengesellschaft kann ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag sein.
Sonderfall: Verlustvortrag
![Theorie-logo](https://bwr-to-do.de/wp-content/uploads/AA7634E4-FC63-482F-B43A-33953D5A5B36-e1520104415457.png)
Ein Verlustvortrag ist ein nicht ausgeglichener Jahresfehlbetrag aus dem Vorjahr. Bei einem Jahresüberschuss im Folgejahr muss dieser Verlustvortrag vorrangig ausgeglichen werden.
![](https://bwr-to-do.de/wp-content/uploads/2022/03/JA-bereinigter-JUe.png)
![Geschäftsfall]( https://bwr-to-do.de/wp-content/uploads/2021/01/Screen-Shot-2021-01-19-at-17.20.28-e1611075270193.png )
Die PerKol Sport online AG hat im Geschäftsjahr 01 erstmals einen Jahresüberschuss in Höhe von 300.000,00 € erzielt. Ein Fehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 65.000,00 € wurde in das Geschäftsjahr 01 als Verlustvortrag übertragen.
>>>> Ergebnisverwendungsrechnung – Phase 1 vor Ergebnisverwendung:
Ermitteln Sie das Ergebnis der PerKol Sport online AG für das Geschäftsjahr 01.
Für den bereinigten Jahresüberschuss bestehen grundsätzlich folgende Ergebnisverwendungsmöglichkeiten:
![JA Ergebnisverwendungsmöglichkeiten](https://bwr-to-do.de/wp-content/uploads/2020/02/Ergebnisverwendungsmöglichkeiten.gif)
>>>> Geben Sie die unterschiedlichen Interessenslagen bezüglich der Verwendung des bereinigten Jahresüberschusses an.
![Theorie-logo](https://bwr-to-do.de/wp-content/uploads/AA7634E4-FC63-482F-B43A-33953D5A5B36-e1520104415457.png)
Das Aktiengesetz legt fest, dass vom bereinigten Jahresüberschuss
zuerst Eigenkapital, eine sogenannte Gewinnrücklage, zu bilden ist und
erst dann eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen darf.
![](https://bwr-to-do.de/wp-content/uploads/2022/03/JA-Rangfolge.png)