Bei einem Zielverkauf gewährt der Verkäufer dem Käufer eine Zahlungsfrist.
Typischer zeitlicher Ablauf eines Zielverkaufs:

Bei der Zahlungsbedingung: „Zahlbar bis zum 13.09.01“ ist das Zahlungsziel für den Kunden der PerKol Sportgeräte AG der 13.09.01.
Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung und der Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist beim Zielverkauf nicht identisch. Es besteht eine Zahlungsfrist.
Beispiele für Zahlungsziele und deren Bedeutung:

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL)
Ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs hat die PerKol Sportgeräte AG Forderungen gegenüber dem Käufer.
Eine Forderung ist der Rechtsanspruch des Verkäufers auf fristgerechte Zahlung durch den Käufer aufgrund erbrachter mangelfreier Lieferung/Leistung.
Das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ setzt sich zusammen aus:
– Forderungen aus Lieferungen = Forderungen aus Warenlieferungen.
– Forderungen aus Leistungen = Forderungen aus Dienstleistungen.
Das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ist ein Bruttokonto.

Das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ (FLL) .
– ist ein Bestandskonto, da es einen Anfangs- und einen Schlussbestand an Forderungen gibt.
– ist ein Aktivposten, da es eine Vermögensposition ist.
– ist Umlaufvermögen, da es eine kurzfristige Vermögensposition ist.
– ist ein Bruttokonto.
– hat die Kontennummer 2400.
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Buchungsablauf:
Der Verkaufsprozess beim Zielverkauf vollzieht sich aus buchhalterischer Sicht in 2 Schritten:

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Schritt 1: Ausgangsrechnung => Forderung entsteht.

Beleg: Ausgangsrechnung
Geschäftsfall: Zielverkauf
>>>> Erstellen Sie den Buchungssatz.
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Schritt 2: Zahlungseingang => Forderung erlischt.

Beleg: Bankkontoauszug
Geschäftsfall: Zahlungseingang

>>>> Buchungssatz zur Zahlung.
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Bezugskosten beim Verkauf
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