Die PerKol Sportgeräte AG ist mit Eintragung in das Handelsregister Kaufmann und als solcher verpflichtet eine kaufmännische Buchführung zu führen.
§ 238 HGB: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“
![](https://bwr-to-do.de/wp-content/uploads/2021/01/Pflichten-eines-Kaufmanns.png)
In der Buchführung werden auf der Grundlage von Belegen z.B. Eingangsrechnungen Geschäftsfälle z.B. Einkauf von Rohstoffen auf Konten verbucht. Liegen zu einem Geschäftsfall keine Belege vor, werden sogenannte Eigenbelege erstellt.
>>>> Ordnen Sie nachfolgenden Geschäftsfällen mögliche Belege zu.
Konten
Geschäftsfälle werden auf der Grundlage von Belegen auf Konten gebucht, den sogenannten T-Konten aufgrund ihrer T-Form.
![](https://bwr-to-do.de/wp-content/uploads/2021/01/Kontenseiten.png)
Ein Geschäftsfall berührt immer mindestens 2 Konten. Alle Konten haben eine Sollseite und eine Habenseite.